Gelegentlich ist die Fortführung einer Immuntherapie mit sogenannten Biologika in der Schwangerschaft notwendig. Insbesondere monoklonale Antikörper werden ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel aktiv über die Plazenta von der Mutter zum Kind transportiert. So kann das Kind zum Teil bei der Geburt höhere Konzentrationen des Antikörpers im Blut erreichen als die Mutter. Hier ist es besonders wichtig, die Kinderärztin oder den Kinderarzt zu informieren, dass die Therapie mit dem Antikörper in der Schwangerschaft fortgeführt wurde. Es kann in einigen Fällen zu einer Immunsuppression beim Kind führen, weswegen diese Kinder in den ersten Lebensmonaten nicht mit Lebendimpfstoffen geimpft werden sollten. Davon betroffen wäre in erster Linie die zuerst empfohlene Rotavirus-Impfung, möglicherweise in Ländern in denen ein hohes Tuberkuloserisiko vorherrscht, die BCG Impfung (gegen Tuberkulose, wird allerdings in Deutschland nicht mehr regelhaft empfohlen) und zum Ende des ersten Lebensjahres die Masern-Mumps-Röteln-Impfung beziehungsweise die Impfung gegen Windpocken.
Wurden in der Schwangerschaft Immuntherapien weitergeführt, insbesondere mit monoklonalen Antikörpern, müssen Lebendimpfungen beim Kind gegebenenfalls angepasst werden. Besprechen Sie sich in jedem Fall mit dem Kinderarzt.
Wichtig ist sich hier mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt zu besprechen und mitzuteilen, welches Medikament wie lange in der Schwangerschaft gegeben wurde. Gelegentlich wird empfohlen werden, dem Kind Blut abzunehmen um die Auswirkung der mütterlichen Therapie in der Schwangerschaft auf das kindliche Immunsystem zu untersuchen.